Die Kanzlei
Liebe Besucher,
wir beraten und betreuen Sie rundum.
Zum 31.03.2007 hat sich Herr König in den Ruhestand verabschiedet. Ab 01.04.2007 obliegt die Leitung nunmehr Herrn Steuerberater Harald Reckziegel und der bisherigen Mitarbeiterin Frau Steuerberaterin Andrea Krumm, die nun als Gesellschafterin in die Sozietät eintritt.
Wir erstellen die monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen mit allen dazugehörigen Nebenarbeiten wie Erstellen der Lohnsteuer-Anmeldung, der Beitragsnachweise und stehen Ihnen bei allen Formularbearbeitungen zur Seite.
Neben der Finanzbuchhaltung und den Abschlussarbeiten, sowie der Erstellung der Steuererklärungen, legen wir großen Wert auf eine individuelle Beratung. Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung von mehr als 15 Jahren stehen Ihnen nach Terminvereinbarung (auch kurzfristig) jederzeit gerne zur Verfügung.
Mitgliedschaften / Verbandszugehörigkeit
- Mitglied der DATEV eG
- Mitglied der Steuerberaterkammer München
- Mitglied des Steuerberaterverbandes
Andrea Krumm
Sudetenstr. 102
87600 Kaufbeuren - Neugablonz
1.Stock: Buchhaltung und Löhne
2.Stock: Abschlüsse und Steuern
Telefon: +49 (8341) 97790
Fax: +49 (8341) 9779-32
Mail: info@krumm-andrea-stb.de
Aktuelles
- Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften
- BFH zu Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird
- BFH: Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte – Anforderungen an eine Betriebsstätte gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG
- BFH: Obligatorische Festsetzung des Verspätungszuschlags für nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung – keine Berücksichtigung von Vorauszahlungen
- BFH: Andere Gesetze i. S. d. § 140 AO bei nationalen Verbrauchsteuern
- BFH zur Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
- BFH: Vollverzinsung nach § 233a der Abgabenordnung (AO) verstößt nicht gegen das Unionsrecht
- BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
- BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten für Unterkünfte bei einem Personaldienstleistungsunternehmen
- BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mietzinsen für Mitarbeiterunterkünfte
- BFH zur Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
- Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zu den Grundsätzen der Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB beim Verbrauchsgüterkauf
- Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im März 2026: +5,0 % zum Vormonat
- Wirtschaftliche Lage wirkt sich auf Ausbildungsmarkt aus
- Fragen und Antworten der WPK zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland (Stand: 22. April 2026)