Die Kanzlei
Liebe Besucher,
wir beraten und betreuen Sie rundum.
Zum 31.03.2007 hat sich Herr König in den Ruhestand verabschiedet. Ab 01.04.2007 obliegt die Leitung nunmehr Herrn Steuerberater Harald Reckziegel und der bisherigen Mitarbeiterin Frau Steuerberaterin Andrea Krumm, die nun als Gesellschafterin in die Sozietät eintritt.
Wir erstellen die monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen mit allen dazugehörigen Nebenarbeiten wie Erstellen der Lohnsteuer-Anmeldung, der Beitragsnachweise und stehen Ihnen bei allen Formularbearbeitungen zur Seite.
Neben der Finanzbuchhaltung und den Abschlussarbeiten, sowie der Erstellung der Steuererklärungen, legen wir großen Wert auf eine individuelle Beratung. Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung von mehr als 15 Jahren stehen Ihnen nach Terminvereinbarung (auch kurzfristig) jederzeit gerne zur Verfügung.
Mitgliedschaften / Verbandszugehörigkeit
- Mitglied der DATEV eG
- Mitglied der Steuerberaterkammer München
- Mitglied des Steuerberaterverbandes
Andrea Krumm
Sudetenstr. 102
87600 Kaufbeuren - Neugablonz
1.Stock: Buchhaltung und Löhne
2.Stock: Abschlüsse und Steuern
Telefon: +49 (8341) 97790
Fax: +49 (8341) 9779-32
Mail: info@krumm-andrea-stb.de
Aktuelles
- Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031
- Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet
- Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG
- BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht sowie Billigkeit
- BFH zur abweichenden Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
- BFH: Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand
- BFH: Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
- BFH: Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers nach § 69 Satz 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 AO nach Verlust seiner Organstellung bei fortdauernder Eintragung im Handelsregister
- BFH: Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung sind keine Betriebsausgaben
- BFH: Aufzeichnungspflicht eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- BFH: Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
- Aufhebung des BMF-Schreibens vom 12. Mai 2014 (BStBl I 2014 S. 860)
- Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall
- Eine Fahrt, ein Ticket, volle Rechte: EU-Kommission will europaweite Reisebuchungen und Bahnreisen vereinfachen
- Rechtliches Gehör: Kranke Anwältin legt AU vor – Gericht darf nicht verhandeln