Die Kanzlei
Liebe Besucher,
wir beraten und betreuen Sie rundum.
Zum 31.03.2007 hat sich Herr König in den Ruhestand verabschiedet. Ab 01.04.2007 obliegt die Leitung nunmehr Herrn Steuerberater Harald Reckziegel und der bisherigen Mitarbeiterin Frau Steuerberaterin Andrea Krumm, die nun als Gesellschafterin in die Sozietät eintritt.
Wir erstellen die monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen mit allen dazugehörigen Nebenarbeiten wie Erstellen der Lohnsteuer-Anmeldung, der Beitragsnachweise und stehen Ihnen bei allen Formularbearbeitungen zur Seite.
Neben der Finanzbuchhaltung und den Abschlussarbeiten, sowie der Erstellung der Steuererklärungen, legen wir großen Wert auf eine individuelle Beratung. Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung von mehr als 15 Jahren stehen Ihnen nach Terminvereinbarung (auch kurzfristig) jederzeit gerne zur Verfügung.
Mitgliedschaften / Verbandszugehörigkeit
- Mitglied der DATEV eG
- Mitglied der Steuerberaterkammer München
- Mitglied des Steuerberaterverbandes
Andrea Krumm
Sudetenstr. 102
87600 Kaufbeuren - Neugablonz
1.Stock: Buchhaltung und Löhne
2.Stock: Abschlüsse und Steuern
Telefon: +49 (8341) 97790
Fax: +49 (8341) 9779-32
Mail: info@krumm-andrea-stb.de
Aktuelles
- EU-Kommission will bessere Übertragbarkeit erworbener Berufsqualifikationen
- Wichtiger Austausch zur Unabhängigkeit der Steuerberatung
- Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Januar 2026: -11,1 % zum Vormonat
- Produktion im Januar 2026: -0,5 % zum Vormonat
- Mögliche Ansprüche einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs
- Ponyeigentümer haftet nicht für Folgen eines während des Sterbeprozesses auf die Tierärztin fallenden Ponys
- Betriebsgefahr eines geparkten Autos
- Anwaltshonorar: Abrechnung im 15-Min-Takt auch bei Unternehmen unzulässig
- Unternehmensbefragung: Vier von fünf Unternehmen klagen über mehr Bürokratie
- Wieder mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen
- Vereinbarung über Schnellladesäulen an bewirtschafteten Autobahnraststätten vergaberechtlich unzulässig
- Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
- Keine Verarbeitung der Diagnosen in zur Erstattung eingereichten Rechnungen durch private Krankenversicherung zum Zweck des Angebots von Vorsorgeprogrammen
- Bundesrat verlangt umfassende BAföG-Reform
- Live-Online-Fortbildungen sind kein Fernunterricht